Nachhaltigkeitsberichterstattung

8 Fakten zur neuen CSRD-Verordnung

Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gleicht die EU die nichtfinanzielle Nachhaltigkeitsberichterstattung der Finanzberichterstattung an. Das heißt, betroffene Unternehmen müssen zukünftig mehr überprüfbare, zugängliche und kohärente nicht-finanzielle Daten öffentlich zur Verfügung stellen.