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Nachhaltigkeitsberichterstattung

8 Fakten zur neuen CSRD-Verordnung

07.04.2023
von Redaktion VERFAHRENSTECHNIK
Jürgen Fälchle – stock.adobe.com

Unternehmen, die über ihr Nachhaltigkeitsengagement berichten, müssen sich ab 2024 auf zahlreiche Änderungen einstellen. Denn mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gleicht die EU die nicht-finanzielle Nachhaltigkeitsberichterstattung nun der Finanzberichterstattung an.

Das heißt, betroffene Unternehmen müssen zukünftig mehr überprüfbare, zugängliche und kohärente nicht-finanzielle Daten öffentlich zur Verfügung stellen. Ein Schritt, der Europa zum Vorreiter in der nicht-finanziellen Berichterstattung machen soll. Was die Einführung der neuen Richtlinie genau bedeutet, welche Pflichten und Chancen sich daraus für welche Unternehmen ergeben und ab wann Handlung gefordert ist, hat Quentic, ein Anbieter von Softwarelösungen für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit, in acht Fakten für Sie zusammengefasst.

Fakt 1: Die neue Verordnung ist nicht ganz neu

Eigentlich aktualisiert die CSRD nur die Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die bisherige Richtlinie über die nicht-finanzielle Berichterstattung aus dem Jahr 2014. Die CSRD ist jedoch wesentlich ehrgeiziger. Schrittweise verpflichtet die EU Unternehmen, darüber zu berichten, wie sich Nachhaltigkeitsthemen wie der Klimawandel auf ihr Geschäft auswirken. Aber auch, wie sich die Tätigkeiten der Unternehmen wiederum auf die Menschen und den Planeten auswirken. Damit folgt die Richtlinie dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Die CSRD schafft somit einen neuen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und orientiert sich dabei stark an der Struktur der Global Reporting Initiative (GRI), die in der EU zum Standard gehört.

Fakt 2: Fast 50.000 Unternehmen sind betroffen

Etwa drei Viertel der Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum müssen schon jetzt Vorkehrungen treffen, um von den Anforderungen der neuen Berichterstattung nicht überrascht zu werden. So gilt die CSRD für

In der EU börsennotierten Unternehmen (mit Ausnahme von börsennotierten Kleinstunternehmen), die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Beschäftigte, ein Umsatz von über 40 Millionen Euro und eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro. Berücksichtigt werden müssen dabei auch Informationen auf Ebene der Tochtergesellschaften.

Börsennotierte KMU: Hier wird es eine Übergangszeit geben, in der sich KMU bis 2026 von der Verpflichtung befreien können.

Nicht-EU-Unternehmen mit einem Nettoumsatz von 150 Millionen Euro in der EU und mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der Union.

Fakt 3: Das wird sich ändern

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird detaillierter und muss in einer digitalen Datenbank mit offenem Zugang veröffentlicht werden: Abgedeckt werden zukünftig alle ESG-Themen, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Veröffentlicht werden müssen die Informationen in einem eigenen Abschnitt des unternehmenseigenen Lageberichts, der in der Regel im Jahresbericht enthalten ist.

Mit seinen verschiedenen Modulen sammelt die Software von Quentic diverse Kennzahlen und kann so Unterstützung beim Erstellen bieten

Fakt 4: Diese Inhalte müssen enthalten sein

Unternehmen müssen qualitative wie quantitative Informationen bereitstellen, die sowohl rückblickend als auch vorrausschauend sind und einen kurz-, mittel- und langfristigen Zeitraum abdecken. Thematisch müssen dabei die Bereiche Umwelt, Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung und Bestechung sowie Diversität in der Unternehmensleitung abgedeckt werden.

Ein Fokus-Thema ist auch der Arbeitsschutz. So müssen Unternehmen zukünftig darüber berichten, ob und wie sie diesen erreichen, beispielsweise mithilfe von Unfallhäufigkeiten oder Fluktuationsraten. Quentic hat die zunehmende Bedeutung von Arbeitsschutz für die CSRD-Berichterstattung in seinem Magazin Vision und Values zusammengefasst. In zahlreichen Experteninterviews wird dabei deutlich, dass Arbeitssicherheit zukünftig ein entscheidender Teil der unternehmerischen ESG-Strategie sein wird.

Fakt 5: Die CSRD ist nicht optional

Im Gegenteil, denn die CSRD sieht die Überprüfung der Berichterstattung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfungsdienstleister vor. Die Prüfung erfolgt anhand der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die derzeit von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), in Kooperation mit weiteren europäischen Agenturen, entwickelt werden. Sie werden sich an der EU-Politik orientieren, aber auch globale Initiativen einbeziehen. Einen ersten Entwurf gibt es bereits.

Fakt 6: Die CSRD zahlt sich langfristig aus

Auch wenn anfangs Kosten für die Unternehmen entstehen, werden sie laut der Europäischen Kommission (EK) langfristig von den Maßnahmen profitieren. Sie verbessern damit nicht nur ihre Nachhaltigkeitsleistung, sondern stärken auch ihre Reputation und heben sich durch ihre Leistungen von Mitbewerbern ab, denn auch für Investoren und Stakeholdern wird Nachhaltigkeit ein immer wichtigerer Faktor.

Fakt 7: CSRD bietet neue Vorteile

Die CSRD birgt nicht nur neue Pflichten in sich, sondern auch Chancen für Unternehmen. Zum Beispiel verringert die neue Transparenz das Risiko des Greenwashings, sie erhöht die Glaubwürdigkeit und überführt Klimaschutz gleichzeitig ins Alltagsgeschäft. Auch dies sind Faktoren, die im Wettbewerb entscheidend sein können.

Durch die automatische Erfassung, Verwaltung und Kommunikation der ESG-Daten lässt sich der Prozess für die Berichterstattung vereinfachen

Durch die automatische Erfassung, Verwaltung und Kommunikation der ESG-Daten lässt sich der Prozess für die Berichterstattung vereinfachen

Fakt 8: Die CSRD lässt sich in acht Schritten vorbereiten

Wer von der neuen Berichtspflicht betroffen ist, sollte schon jetzt damit beginnen, alle benötigten Informationen zu sammeln bzw. die Unternehmensstrategie entsprechend anzupassen. Dies wird benötigt:

Wesentlichkeitsanalyse

Allgemeine Nachhaltigkeitsstrategie

Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen sowie künftiger Ziele

Due Diligence, d. h. Identifizierung und Abmilderung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen

Bericht über bisherige Nachhaltigkeitsleistung

Geschätzter Zeitrahmen für die Zielerreichung

Nachhaltige Lieferkette

Prüfung durch unabhängige Drittpartei

Bei der Vorbereitung kann die richtige Software unterstützen. Mit seinen Modulen Nachhaltigkeit, Risks & Audits sowie Umweltmanagement sammelt Quentic unter anderen Kennzahlen zum Abfall- und Energiemanagement, bietet Unterstützung bei Kosten- und KPI-Analysen, Umweltberichten sowie der Bewertung verschiedenster Aspekte und Risiken. Somit lässt sich die Erfassung, Verwaltung und Kommunikation der ESG-Daten automatisieren, die Nachhaltigkeitsleistung messbar machen und der Prozess für die Berichterstattung vereinfachen.

Quelle: Quentic (Bilder: Quentic, Jürgen Fälchle – stock.adobe.com)

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