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Clamp-Klammern austauschen

16.08.2022
von Redaktion VERFAHRENSTECHNIK

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Die bisher üblichen Clamp-Klammern mit Flügelmutter dürfen gemäß des novellierten AD 2000-Merkblattes A5, das 2020 in Kraft getreten ist, jedoch seither nicht mehr verwendet werden. Dies gilt nicht nur für Druckgeräte, sondern auch für druckhaltende Ausrüstungsteile und solche mit Sicherheitsfunktion. Die Clamp-Verbindungen sollten daher ausgetauscht werden.

Die Armaturenwerk Hötensleben GmbH (AWH) hat nun eine Clamp-Klammer entwickelt, die alle neuen Anforderungen erfüllen soll. Das bauteilgeprüfte Modell entspricht laut Hersteller den Anforderungen gemäß der europäischen Druckgeräterichtlinie PED 2014/68/EU nach dem Regelwerk AD 2000 A5 und denen der EN 13445-3 Anhang T. In der EN-Norm wird zusätzlich noch eine Lastwechsel-Prüfung verlangt. Hierzu wurde die Klammer in einem Langzeitversuch mit ca. 250.000 Lastzyklen beaufschlagt.

Die Klammern sind aus einem Edelstahl-Feinguss 1.4308 (CF-8) gefertigt und tragen zum Nachweis der Zulassung einen Gussstempel. Die Oberflächen sind mechanisch poliert und erfüllen die allgemein gültigen Standards. Die Klemm-Verbindungen sind in Nennweiten zwischen DN6 und DN200 verfügbar.

 

Text/Foto: Armaturenwerk Hötensleben

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